Schadens- und Schmerzensgeldansprüche bei Verkehrsunfällen sowie sonstigen Schadensfällen.
(z. B. Tierhalterhaftung, Verkehrssicherungspflichtverletzung u. a.)
Überlassen Sie bei einem Verkehrsunfall aber auch bei sonstigen Schadensereignissen, wie z. B. bei einem Hundebiß, einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Streu- und Räumpflicht) die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen niemals der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls oder Schadensereignisses ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die angefallenen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Wir sorgen dabei für eine rasche und zügige Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche außergerichtlich aber auch vor Gericht.