Unabhängig von fahrlässigen oder vorsätzlichen Verkehrsverstößen lohnt es sich häufig bereits bei kleineren Verkehrsverstößen aber auch gerade bei drohendem Verlust des Führerscheins (Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Rotlichtverstößen u. a.) möglichst frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um nach erfolgter Akteneinsicht eine optimale Verteidigung zu erreichen.