Kauf- und Werkvertragsrecht bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf sowie Reparatur.
Nicht selten stellen sich bei Neu- aber insbesondere bei Gebrauchtwagenkaufverträgen im Nachhinein Probleme ein. Dies erfordert die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen wie Rücktritt, Wertminderung, Schadenersatz u. a. Mit unserem speziellen Fachwissen im Verkehrsrecht sind Sie bei uns in guten Händen.